Cross-border divorce: jurisdiction and procedure

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Fallstudie

 


Marilyn (M) und Jack (J) sind Spanier und in Spanien verheiratet. Sie sind seit 12 Jahren verheiratet. Blossom (B) ist ihr einziges Kind. Sie ist 10 Jahre alt und besitzt die spanische Staatsangehörigkeit. Die Familie ist vor zwei Jahren in die Niederlande gezogen, weil Jack in den Niederlanden Arbeit hat. Blossom besucht eine englischsprachige Schule und hat in den Niederlanden Freunde gefunden. Die erweiterte Familie von Marilyn und Jack lebt in Spanien, und sie besuchen sie während der Schulferien von Blossom regelmäßig.

Die Ehe von Jack und Marilyn ist zerbrochen. Marilyn hat in Spanien die Scheidung eingereicht und plant, nach Spanien zurückzukehren. Jack will in den Niederlanden bleiben, wo er seine Arbeit hat. Sowohl Marilyn als auch Jack wollen das Sorgerecht für Blossom erlangen.

  • Welches Gericht sollte über die Zukunft von B entscheiden?
  • Wenn eine Entscheidung ergeht und M und J letztendlich in verschiedenen Ländern leben, wie wird dieser Regelung dann in beiden Ländern Wirkung verschafft?

Die erste Frage betrifft die Zuständigkeit. Welches Gericht ist für die Auseinandersetzung über Blossoms Wohl und für Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht zuständig?